Informationen für BBE-Beratungsstellen
Öffentlichkeitsarbeit der BBE-Beratungsstellen
Das NRW-Programm "Beratung zur beruflichen Entwicklung" (BBE) wird über den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Für Beratungsstellen, die im Rahmen dieses Förderprogramms beraten, gibt es daher bestimmte Vorschriften, die hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit beachtet werden müssen.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) unter den Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit.
Das BBE-Logo sollten Sie als BBE-Beratungsstelle für Ihre Internetseite oder für
andere Produkte der Öffentlichkeitsarbeit verwenden.
- Flyer zum Programm können über den Broschürenservice des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) bestellt werden. Der Flyer steht dort auch als PDF-Download zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die Stichwortsuche zum Auffinden des Flyers.
Qualitätsanforderungen und -merkmale zum Programm BBE
Das von der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) entwickelte Qualitätskonzept zum Programm BBE dient als Referenzrahmen für die Steuerung und Qualitätssicherung.
Anträge und weitere Formulare
Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) stehen den BBE-Beratungsstellen in der Rubrik "Europäischer Sozialfonds", Unterpunkt "Informationen für Antragstellende" unter dem Punkt 3.4 "Beratung zur beruflichen Entwicklung" (auf der Seite nach unten scrollen) organisatorische Informationen und die erforderlichen Formulare zum Förderprogramm "Beratung zur beruflichen Entwicklung" als Download zur Verfügung.
Fortbildungen für Beraterinnen und Berater
Auf der Internetseite der G.I.B. finden Sie im Bereich "Veranstaltungen" Fortbildungsangebote für Beraterinnen und Berater.