Beratung von Geflüchteten
Bei vielen Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen möchten, handelt es sich um Geflüchtete. Da die Beratung dieser Zielgruppe oft spezielle Anforderungen mit sich bringt, bieten wir Ihnen an dieser Stelle einige hilfreiche Hinweise und Linktipps.
Eine wichtige Information vorab: Jede Asylbewerberin und jeder Asylbewerber kann unabhängig von Zuwanderungsstatus und Staatsangehörigkeit einen Antrag auf Anerkennung der beruflichen Qualifikationen stellen!
Allgemeine und rechtliche Informationen
- Anerkennung in Deutschland
Das Informationsportal der Bundesregierung bietet in verschiedenen Sprachen zahlreiche Informationen rund um das Thema Berufsanerkennung für Geflüchtete. - www.make-it-in-germany.com
Auf diesem Informationsportal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland finden Sie Informationen, unter welchen Bedingungen geflüchtete Menschen in Deutschland leben und arbeiten dürfen. Zudem steht ein Quick Check zur Verfügung, mit dem die Möglichkeiten geprüft werden können, in Deutschland zu arbeiten und zu leben. - Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet hilfreiche Informationen zu diesem Thema. - Industrie- und Handelskammern NRW
Hier finden Sie Broschüren mit weiteren relevanten Informationen.
Weitere Linktipps
- Übersicht über zentrale Angebote für junge Geflüchtete zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Die Gesellschaft für innovative Beschätigungsförderung mbH (G.I.B.) hat eine Übersicht von Unterstützungsangeboten für junge Geflüchtete zum Thema Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zusammengestellt.
- Kurzübersicht Migrationspaket: Duldung, Förderung & Co. im Überblick
Das Migrationspaket enthält mehrere Gesetze zu den Themen Beschäftigung und Ausbildung Geflüchteter, Erwerbsmigration, Asylrecht, Abschiebungen und Einwanderung.
Die Kurzübersicht des "NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge" gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die sich für die Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten ab Inkrafttreten der Gesetze zum 01.01.2020 insbesondere aus Unternehmenssicht ergeben.