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Berufliche Anerkennungsverfahren


Die Anerkennungsverfahren werden von unterschiedlichen Behörden und Institutionen durchgeführt. Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach den Abschlüssen und/oder dem Wohnort der Antragstellenden. Einen Antrag zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen können Menschen stellen, die über eine im Ausland abgeschlossene Ausbildung bzw. einen ausländischen Berufsabschluss verfügen oder ein Studium im Ausland abgeschlossen haben und beabsichtigen, in Deutschland zu arbeiten. Bevor sie dies tun, empfiehlt es sich, eine Beratungsstelle aufzusuchen, um abzuklären, ob eine Antragstellung sinnvoll ist.


Zuständige Stellen nach Bundes- und Länderanerkennungsgesetzen

Neben der zentralen Anerkennungsstelle IHK FOSA sind vor allem die Kammern (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) für Gleichwertigkeitsprüfungen von Ausbildungsberufen zuständig.
Für viele reglementierte Berufe, beispielsweise für Ärzte, und Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, sind wiederum die Behörden in den Ländern zuständig. Die zuständigen Stellen für die jeweiligen Berufe finden Sie über das Portal Anerkennung in Deutschland.


Ablauf

Über den Anerkennungs-Finder des Portals „Anerkennung in Deutschland“ findet man im ersten Schritt den der Ausbildung entsprechenden deutschen Referenzberuf sowie die vom Wohn- bzw. Arbeitsort abhängige Anerkennungsstelle. Die Seite ist in zahlreichen Sprachen aufrufbar.

Achtung: Wenn die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen mit einer Wohnsitzauflage verbunden ist, müssen sich diese Personen an ihre zuständige Ausländerbehörde wenden, da eventuell eine Änderung der aufenthaltsrechtlichen Auflage erforderlich ist.

Sobald die zuständige Stelle gefunden wurde, kann bei ihr ein Antrag gestellt werden. Der Anerkennungsfinder informiert darüber, welche Unterlagen für eine Antragstellung benötigt werden und stellt weitere Informationen zu dem Referenzberuf selbst sowie zur Arbeit in Deutschland bereit. Das entsprechende Antragsformular erhalten Interessierte nach einem Beratungstermin bei der zuständigen Stelle oder nach Anfrage per E-Mail. Oft stehen diese Formulare auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen zum Download bereit, so beispielsweise bei der IHK FOSA.

Wenn alle Dokumente eingereicht und der Antrag gestellt wurde, prüft die zuständige Stelle anhand der eingereichten Zeugnisse und Nachweise, ob wesentliche inhaltliche oder zeitliche Unterschiede zwischen der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation und dem deutschen Berufsabschluss (Referenzqualifikation) bestehen. Sie stellt einen Bescheid aus, welcher über die Art der Anerkennung informiert.


Arten der Anerkennung

Vollständige Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf

Wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Abschluss festgestellt werden, wird die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt. Sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird auch die Berufszulassung erteilt. Damit kann der Beruf genauso ausgeübt werden wie mit einem deutschen Berufsabschluss.

Teilweise Anerkennung

Wenn im Laufe des Verfahrens wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Berufsabschluss festgestellt werden, stellt die zuständige Stelle bei nicht-reglementierten Berufen die vorhandenen Qualifikationen dar und beschreibt die Unterschiede zum deutschen Abschluss. Diese differenzierte Beschreibung ermöglicht den Antragstellenden, die Unterscheide zu identifizieren und durch eine gezielte Weiterqualifizierung auszugleichen.

Mit Hilfe des IQ Netzwerkes, über das Portal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit oder über die Auflistung von Kursdatenbanken auf unserem Portal kann man nach der passenden Qualifizierung suchen.

Bei reglementierten Berufen, d. h. in denjenigen Berufen, in denen eine Anerkennung des Berufsabschlusses verpflichtende Voraussetzung für die Aufnahme der Berufstätigkeit ist, sind im Fall wesentlicher Unterschiede formalisierte Ausgleichmaßnahmen wie eine Prüfung oder ein Anpassungslehrgang im Rahmen der jeweiligen Berufszulassung vorgesehen.

Im Portal BERUFENET der Agentur für Arbeit gibt es eine ausführliche Liste aller reglementierten Berufe.

Keine Anerkennung

Wenn ein Abschluss nicht anerkannt wurde, besteht die Möglichkeit, eine Externenprüfung zu durchlaufen. Dort nehmen die Antragstellenden als „Externe“ an der regelmäßigen Gesellen- oder Abschlussprüfung für einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf teil. Dies eröffnet ihnen die Chance, einen formalen Berufsabschluss zu erreichen und damit ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern. Über die Zulassung entscheidet im Normalfall die jeweils zuständige Stelle. Dies ist beispielsweise die Industrie- und Handelskammer für Berufe in Industrie und Handel oder für Handwerksberufe die Handwerkskammer. Weitere Informationen zur Externenprüfung finden sie hier.

Der Weiterbildungsratgeber

Ein kostenfreier Telefonservice des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Weiterbildungsberatung, erreichbar montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr.

Über Videotelefonie wird der Service des Infotelefons auch in deutscher Gebärdensprache angeboten. Informationen dazu finden Sie hier.

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