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Praktische Tipps im Rahmen der Anerkennungsberatung

Sprachsensible Beratung

Oft gibt es im beruflichen Anerkennungsverfahren bestimmte Fachbegriffe, die im normalen Sprachgebrauch selten auftreten. Sich hier korrekt verständigen zu können, stellt eine Grundvoraussetzung bei der Beratung zu diesem Themengebiet dar, sofern die Ratsuchenden noch über eingeschränkte Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Fachwörterbücher

  • Die IQ Beratungsstelle MOZAIK gGmbH in Bielefeld hat ein nach Themengebieten unterteiltes Fachwörterbuch in fünf Sprachen erstellt, das für die Anerkennungsberatung genutzt werden kann:
    PDF Download Fachwörterbuch

  • Das Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) bietet auf deutsch und englisch eine Aufstellung der wichtigsten Begriffe rund um das Thema Ausbildung:
    Fachglossar Betriebliche Ausbildung

 

Weitere Praxistipps

  • Amtliche Beglaubigungen

Es wird davon abgeraten, Zeugnisse etc. im Original an die zuständigen Stellen zu schicken. Manchmal reichen normale Kopien jedoch nicht aus, sodass amtlich beglaubigte Kopien der Unterlagen notwendig werden. Mit derartigen Kopien wird durch eine dafür zugelassene Behörde etc. bescheinigt, dass die Zweitschrift mit dem Original übereinstimmt. Sollte eine solche beglaubigte Kopie erforderlich sein, teilen die zuständigen Stellen dies den Antragstellenden mit. Amtliche Beglaubigungen können z. B. vom Bürger- und Ordnungsamt, vom Kreisamt (oft im Rathaus), von Gemeinden oder Notaren angefertigt werden. In der Regel wird hierfür eine Gebühr erhoben.

Die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf haben Erläuterungen zum Thema amtliche Beglaubigungen veröffentlicht.

Weitere Informationen in verschiedenen Sprachen hat das Netzwerk IQ in einem Infoblatt zusammengestellt.

  • Übersetzungen

In der Regel sollen die Dokumente über die Berufsqualifikationen in einer ins Deutsche übersetzten Version dem Antrag beigefügt werden. Hier kommt es jedoch auf die zuständige Stelle an - falls diese eine*n Mitarbeiter*in hat, der/die die entsprechende Sprache spricht, kann auf eine Übersetzung verzichtet werden. Dies ist bei der Stelle direkt zu erfragen.

Sollten Übersetzungen notwendig werden, müssen diese von Dolmetschern*innen oder Übersetzer*innen angefertigt werden, die im In- oder Ausland öffentlich bestellt oder beeidigt sind. Nur diese Übersetzer*innen können durch einen offiziellen Vermerk bescheinigen, dass die deutsche Übersetzung eines fremdsprachigen Dokuments vollständig und richtig ist. Da manche der zuständigen Stellen jedoch ausschließlich Übersetzungen akzeptieren, die von in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer*innen bzw. Dolmetscher*innen angefertigt wurden, sollte die Anerkennungsstelle vor der Beauftragung eines*r Übersetzer*in konsultiert werden.

Die öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher*innen bzw. Übersetzer*innen in Deutschland finden Sie im Internetportal der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank sowie im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V.

  • Kosten und Finanzierung eines Anerkennungsverfahrens

Informationen zu den Kosten, die im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens entstehen können, sind auf dem Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen zu finden. An gleicher Stelle sind Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten eingestellt.

Welche Kosten anfallen, hängt von der Gebührenregelung der Länder bzw. Kammern und vom individuellen Aufwand des Verfahrens ab. Die Kosten können bei den zuständigen Anerkennungsstellen erfragt werden. Diese sind im Anerkennungsfinder auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu finden, in dem nach dem entsprechenden Beruf gesucht werden kann.

In bestimmten Fällen übernehmen die Arbeitsagenturen oder Jobcenter die Kosten für Weiterbildungen und/oder Übersetzungen. Weitere Informationen zu diesen Fördermöglichkeiten finden Sie hier (Merkblatt 6 der Agentur für Arbeit).

Eine Übersicht über finanzielle Hilfen finden Sie darüber hinaus auf der Seite "Anerkennung in Deutschland".

  • Fehlende Papiere

In der Regel basieren Anerkennungsverfahren auf einer Analyse der vorhandenen Dokumente. Wenn Abschluss-, Arbeitszeugnisse oder Informationen zu Inhalten der ausländischen Qualifikation fehlen, können Antragsteller berufliche Kompetenzen über sogenannte „sonstige geeignete Verfahren“ (vgl. § 14 BQFG und § 50 HwO) nachweisen – beispielsweise durch ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe. Dieses Verfahren im Rahmen der Berufsanerkennung wird als „Qualifikationsanalyse“ bezeichnet: Sie bietet Anerkennungsstellen, Antragstellenden sowie Arbeitgeber*innen eine fachlich optimale Einschätzung über die vorhandenen und fehlenden Kompetenzen. Zuständig hierfür sind die jeweiligen Anerkennungsstellen. Weiterführende Informationen zur Qualifikationsanalyse finden Sie hier.

Im Internetauftritt der IHK FOSA finden Sie u. a. eine Übersicht erforderlicher Unterlagen, die Sie für eine Qualifikationsanalyse benötigen.

Unsere Linktipps

  • Ausführliche Informationen rund um das Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen finden Sie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland".

  • IQ Ticker NRW (Newsletter)
    Der IQ Ticker NRW des IQ Netzwerkes NRW vermittelt regelmäßig per E-Mail aktuelle fachliche Informationen rund um das Thema Anerkennung.
    Über diesen Link gelangen Sie zur Bestellmöglichkeit und zum Newsletter-Archiv.
Der Weiterbildungsratgeber

Ein kostenfreier Telefonservice des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Weiterbildungsberatung, erreichbar montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr.

Über Videotelefonie wird der Service des Infotelefons auch in deutscher Gebärdensprache angeboten. Informationen dazu finden Sie hier.

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