Aufstiegs-BAföG
Das "Aufstiegs-BAföG" (ehemals "Meister-BAföG") stellt eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dar. Es ist das Äquivalent zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der beruflichen Bildung.
Durch verschiedene Komponenten (z. B. Zuschuss, zinsgünstiges Darlehen, Kinderbetreuungszuschlag, Beitrag zum Lebensunterhalt) werden Personen unterstützt, die sich auf einen anspruchsvollen Fortbildungsabschluss vorbereiten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden anspruchsvolle berufliche Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Der angestrebte berufliche Abschluss muss dabei über dem Niveau einer Facharbeiter*innen-, Gesellen/Gesillinnen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Hierunter fallen u. a. die folgende Abschlüsse:
- Handwerks- oder Industriemeister*in
- Techniker*in
- Fachkaufleute
- Fachkrankenpfleger*in
- Betriebsinformatiker*in
- Erzieher*in
- Programmierer*in
- Betriebswirt*in
Das Aufstiegs-BAföG kann für über 700 Fortbildungsziele beantragt werden.
Seit dem 01. August 2020 besteht ein Förderanspruch auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind. Damit können bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden. beispielsweise vom Gesellen zum Servicetechniker, vom Servicetechniker zum Meister und vom Meister zum Betriebswirt im Handwerk.
Die drei Fortbildungsstufen sind demnach:
- Geprüfte*r Berufsspezialist*in (mind. 200 Unterrichtsstunden,
ausschließlich in Teilzeit)
- Bachelor Professional (mind. 400 Unterrichtsstunden, Voll-/Teilzeit)
- Master Professional (mind. 400 Unterrichtsstunden, Voll-/Teilzeit)
Vollzeitmaßnahmen: Diese müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen umfassen (max. drei Jahre).
Teilzeitmaßnahmen: Diese müssen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden umfassen (max. vier Jahre).
Wer kann eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG erhalten?
Unabhängig vom Alter können folgende Personengruppen das Aufstiegs-BAföG erhalten:
- Personen, die die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung
für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte
fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllen
- Personen mit (maximal) Bachelorabschluss oder einem vergleichbaren
Hochschulabschluss
- Personen ohne Erstausbildung, z. B. Studienabbrecher und -abbrecherinnen
sowie Abiturientinnen und Abiturienten, sofern Sie die in der jeweiligen
Fortbildungsordnung geforderten Vorqualifikationen und Berufspraxis erfüllen
Wie wird gefördert?
Die Förderung über das Aufstiegs-BAföG umfasst mehrere Komponenten und erfolgt zum Teil unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.
Einkommens- und vermögensunabhängig:
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten eines anzufertigen Meisterstückes können folgende Leistungen beantragt werden:
• Zuschuss
• zinsgünstiges Darlehen
Zudem ist die Beantragung eines Kinderbetreuungszuschlages möglich.
Einkommens- und vermögensabhängig:
• Beitrag zum Lebensunterhalt (bei Vollzeitmaßnahmen)
Ausführliche Informationen zum Umfang der Förderung erhalten Sie hier.
Novelle des Aufstiegs-BAföG zum 01.08.2020 in Kraft getreten: Verbesserte Leistungen
Zum 01.08.2020 wurden die Leistungen des Aufstiegs-BAföG verbessert. Eine Übersicht der Änderungen ist diesem Handout des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu entnehmen.
Erklärvideo
Eine Darstellung des Aufstiegs-BAföG finden Sie im Erklärvideo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Info-Hotline
Die kostenlose Info-Hotline des Aufstiegs-BAföG beantwortet Ihre Fragen zur Förderung. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 0800 622 36 34 von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 20.00 Uhr.
Weitere Informationen - unsere Linktipps
Das Informationsportal zum Förderinstrument
Mit dem Förderrechner können Sie Ihren maximalen Förderungsanspruch nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ermitteln.
- Antrag auf Aufstiegs-BAföG
Die Antragsformualre zur Beantragung von Aufstiegs-BAföG finden Sie hier.
Alternativ können Sie den Antrag hier online stellen.
Hier finden Sie die zuständigen Stellen für die Antragstellung zum Aufstiegs-BAföG.