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Aufstiegs-BAföG


Das "Aufstiegs-BAföG" (ehemals "Meister-BAföG") stellt eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dar. Es ist das Äquivalent zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der beruflichen Bildung.

Durch verschiedene Komponenten (z. B. Zuschuss, zinsgünstiges Darlehen, Kinderbetreuungszuschlag, Beitrag zum Lebensunterhalt) werden Personen unterstützt, die sich auf einen anspruchsvollen Fortbildungsabschluss vorbereiten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden anspruchsvolle berufliche Fortbildungen  öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Der angestrebte berufliche Abschluss muss dabei über dem Niveau einer Facharbeiter*innen-, Gesellen/Gesillinnen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Hierunter fallen u. a. die folgende Abschlüsse:

- Handwerks- oder Industriemeister*in
- Techniker*in
- Fachkaufleute
- Fachkrankenpfleger*in
- Betriebsinformatiker*in
- Erzieher*in
- Programmierer*in
- Betriebswirt*in

Das Aufstiegs-BAföG kann für über 700 Fort­bildungs­ziele beantragt werden.

Seit dem 01. August 2020 besteht ein Förderanspruch auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind. Damit können bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden. beispielsweise vom Gesellen zum Servicetechniker, vom Servicetechniker zum Meister und vom Meister zum Betriebswirt im Handwerk.

Die drei Fortbildungsstufen sind demnach:

- Geprüfte*r Berufsspezialist*in (mind. 200 Unterrichtsstunden,
  ausschließlich in Teilzeit)

- Bachelor Professional (mind. 400 Unterrichtsstunden, Voll-/Teilzeit)

- Master Professional
(mind. 400 Unterrichtsstunden, Voll-/Teilzeit)

Vollzeitmaßnahmen: Diese müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen umfassen (max. drei Jahre).

Teilzeitmaßnahmen: Diese müssen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden umfassen (max. vier Jahre).

 

Wer kann eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG erhalten?

Unabhängig vom Alter können folgende Personengruppen das Aufstiegs-BAföG erhalten:

- Personen, die die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung 
  für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte
  fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllen
- Personen mit (maximal) Bachelorabschluss oder einem vergleich­baren
  Hochschulabschluss
- Personen ohne Erstausbildung, z. B. Studienabbrecher und -abbrecherinnen
  sowie Abiturientinnen und Abiturienten, sofern Sie die in der jeweiligen
  Fortbildungsordnung geforderten Vorqualifikationen und Berufspraxis erfüllen

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung über das Aufstiegs-BAföG umfasst mehrere Komponenten und erfolgt zum Teil unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.

Einkommens- und vermögensunabhängig:
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten eines anzufertigen Meisterstückes können folgende Leistungen beantragt werden:

Zuschuss
zinsgünstiges Darlehen

Zudem ist die Beantragung eines Kinderbetreuungszuschlages möglich.

Einkommens- und vermögensabhängig:
• Beitrag zum Lebensunterhalt (bei Vollzeitmaßnahmen)


Ausführliche Informationen zum Umfang der Förderung erhalten Sie hier.

 

Novelle des Aufstiegs-BAföG zum 01.08.2020 in Kraft getreten: Verbesserte Leistungen

Zum 01.08.2020 wurden die Leistungen des Aufstiegs-BAföG verbessert. Eine Übersicht der Änderungen ist diesem Handout des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu entnehmen.


Erklärvideo

Eine Darstellung des Aufstiegs-BAföG finden Sie im Erklärvideo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).


Info-Hotline

Die kostenlose Info-Hotline des Aufstiegs-BAföG beantwortet Ihre Fragen zur Förderung. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 0800 622 36 34 von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 20.00 Uhr.

Weitere Informationen - unsere Linktipps

Das Informationsportal zum Förderinstrument

Mit dem Förderrechner können Sie Ihren maximalen Förderungsanspruch nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ermitteln.

  • Antrag auf Aufstiegs-BAföG

Die Antragsformualre zur Beantragung von Aufstiegs-BAföG finden Sie hier.
Alternativ können Sie den Antrag hier online stellen.

Hier finden Sie die zuständigen Stellen für die Antragstellung zum Aufstiegs-BAföG.

Kostenfreie Info-Hotline Aufstiegs-BAföG

Tel. 0800 - 622 36 34
Erreichar montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr.

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08:00 - 18:00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:

  • • Bildungsscheck NRW
  • • Prämiengutschein des Bundes
  • • Aufstiegs-BAföG
  • • Weitere Fördermöglichkeiten
  • • Weiterbildungsangebote
  • • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort
Übersicht Förderprogramme

In diesem PDF-Dokument finden Sie eine Übersicht über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung in Form von Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene.

Beratung

Eine Übersicht über Beratungsmöglichkeiten im Kontext beruflicher Weiterbildung bzw. Entwicklung finden Sie hier.

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