Bildungsprämie Bund
Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.
Was wird gefördert?
Mit der Bildungsprämie fördert der Bund Ihre individuelle berufsbezogene Weiterbildung durch einen Zuschuss zu den Kursgebühren und Prüfungskosten.
Der Weiterbildungsanbieter muss bestimmten Qualitätsanforderungen entsprechen, die die Bildungsprämie für eine Förderung ansetzt.
Wichtig: Die gewünschte Weiterbildung darf noch nicht begonnen haben und es darf noch keine Rechnung erstellt oder Zahlung geflossen sein!
Wer kann eine Bildungsprämie erhalten?
In der Regel können Personen (z. B. Beschäftigte, Berufstätige, Rentner*innen etc.) eine Bildungsprämie erhalten, wenn sie die folgende Fördervoraussetzungen erfüllen:
- Erwerbstätigkeit von durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche
- zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro
(Alleinveranlagung) bzw. maximal 40.000 Euro (gemeinsame Veranlagung)
- Wohnsitz oder Arbeitsstätte in Deutschland
- maximal eine Bildungsprämie pro Person und Kalenderjahr
Auf den Internetseiten der Bildungsprämie finden Sie zudem eine Übersicht bestimmter Personengruppen und deren Förderfähigkeit. Weitere Informationen finden Sie hier.
Über den Vorab-Check können Sie prüfen, ob die Bildungsprämie für Sie grundsätzlich in Betracht kommt.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Veranstaltungsgebühren (maximal 500 Euro je Bildungsprämie). Der Prämiengutschein wird vom Weiterbildungsanbieter verrechnet, sodass Sie lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung zahlen.
Wie erhalte ich eine Bildungsprämie?
Die Bildungsprämie wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung stattfinden.
Eine wohnortnahe Beratungsstelle finden Sie über unsere Beratungsstellensuche oder über die Internetseite der Bildungsprämie.
♦ Corona-Update:
Als alternatives Beratungs- und Ausgabeverfahren sieht die Programmstelle übergangsweise (bis zum 31.08.2020) eine telefonische Beratung und das elektronische Übersenden der notwendigen Unterlagen vor, soweit die technischen Möglichkeiten bei der jeweiligen Beratungsstelle gegeben sind. Das bedeutet, dass auch der Prämiengutschein per E-Mail übermittelt werden kann. In diesem Fall ist er auch ohne Original-Unterschrift gültig.
Beratungsstellen, die dieses Verfahren derzeit anbieten, und Informationen der Programmstelle finden Sie hier. ♦
TIPP: Spargutschein einsetzen
Wer ein Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz besitzt (durch ggf. erhaltene vermögenswirksame Leistungen (vL), die vom Arbeitgeber gezahlt werden), kann hieraus unabhängig vom Einkommen eine Weiterbildung finanzieren.
Informationen zu dieser Finanzierungsmöglichkeit finden Sie unter "Spargutschein der Bildungsprämie".
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie finden Sie auf der entsprechenden Programmseite unter https://www.bildungspraemie.info/