Spargutschein der Bildungsprämie
Wer ein Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz besitzt (z. B. wenn der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin vermögenswirksame Leistungen zahlt, die in einem Bausparvertrag oder als Fondssparen angelegt sind) kann dies vorzeitig entnehmen und damit eine individuelle berufliche Weiterbildung finanzieren - ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht!
Die vorzeitige Entnahme zum Zweck der berufsbezogenen Weiterbildung kann auch aus dem Ansparguthaben des/der Ehe- oder Lebenspartner*in erfolgen.
Ausgestellt wird ein sogenannter Spargutschein, dessen Ausgabe unabhängig vom Einkommen ist und in der Regel mit anderen Fördermöglichkeiten kombiniert werden kann.
Dies gilt im Gegensatz zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten auch, wenn die Weiterbildung bereits begonnen hat.
Ausgabe über Beratungsstellen
Der Spargutschein wird nach einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Bildungsprämien-Beratungsstelle ausgegeben.
Eine wohnortnahe Beratungsstelle finden Sie über unsere Beratungsstellensuche oder über die Internetseite der Bildungsprämie.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zum Spargutschein finden Sie auf der entsprechenden Programmseite unter https://www.bildungspraemie.info/de/der-spargutschein.php