Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Das Förderprogramm "Bildungsscheck" gibt es seit 2006 in Nordrhein-Westfalen.
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Mit dem Programm ermöglicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im sogenannten "individuellen Zugang" finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen (im Besonderen für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige), die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und diese selbst finanzieren.
Im sogenannten "betrieblichen Zugang" können Unternehmen eine finanzielle Unterstützung erhalten, die für ihre Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung realisieren möchten.
Der Bildungsscheck verfolgt damit das Ziel, Personen dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Gleichzeitig trägt er dazu bei, dass Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch gut qualifizierte Beschäftigte stärken können.
Informationen u. a. zu den Fördervoraussetzungen und zum Erhalt des Bildungsschecks finden Sie in den nachfolgenden Unterkapiteln: