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Betrieblicher Bildungsscheck für Unternehmen (Beschäftigte)

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Was wird gefördert?

Der betriebliche Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten ermöglicht.

Dies umfasst Angebote, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln. Dabei handelt es sich zum Beispiel um

- Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde-/Befähigungsnachweise
- Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf/im  
  Unternehmen (z. B. Kommunikation im Unternehmen, Konfliktlösung im
  Betrieb, Moderation von Teamsitzungen usw.)
- das Nachholen von Berufsabschlüssen
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss
  zielen
- Vorbereitungskurse für eine Externenprüfung
- Vorbereitungskurse für den Abschluss in einem Fortbildungsberuf
- Nachqualifizierungen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens

Berufliche Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin besteht, sind von einer Bildungsscheck-Förderung ausgeschlossen (z. B. Sicherheitsingenieur*in, Datenschutzbeauftragte*r, Beauftragte*r für Immissionsschutz oder bei Fortbildungen zur Ladungssicherung, Betriebsratsseminare).

Wenn für die vorgesehene Weiterbildung ein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften besteht, ist eine Bildungsscheck-Förderung nicht möglich.


Wer kann einen betrieblichen Bildungsscheck erhalten?

Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW, die die Föderkonditionen erfüllen.

Folgende Föderkonditionen gelten ab dem 01.04.2020:

Sitz/Arbeitsstätte: Der Sitz und/oder die Arbeitsstätte des Unternehmens muss sich in NRW befinden.

Betriebsgröße: Das Unternehmen muss weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben.

Anzahl: Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten (maßgeblich hierfür ist das Datum, wann die Bildungsschecks ausgegeben wurden).
Pro Kalenderjahr kann maximal ein betrieblicher Bildungsscheck je Mitarbeiter*in ausgegeben werden.

Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden können keinen betrieblichen Bildungsscheck erhalten.


Wie wird gefördert?

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck).
Die Förderung berechnet sich auf den Nettobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (ohne Umsatzsteuer).

Förderfähig sind die Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme entsprechend der Rechnung des Weiterbildungsanbieters/der Weiterbildungsanbieterin (Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben).

Der Bildungsscheck wird von Ihnen als Arbeitgeber/von der Arbeitgerberin vor Kursbeginn beim Weiterbildungsanbieter/bei der Weiterbildungsanbieterin eingereicht. Diese*r beantragt die Förderung bei einer Bezirksregerung in NRW, sodass das Unternehmen lediglich den Eigenanteil für die Weiterbildung seiner Beschäftigten zahlt.

Hinweis: Es steht jedem Weiterbildungsanbieter/jeder Weiterbildungsanbieterin frei, ob er/sie Bildungsschecks annimmt und Ihnen bzw. Ihren Beschäftigten damit die Teilnahme am Bildungsscheckverfahren ermöglicht.


Wie erhält ein Unternehmen Bildungsschecks für seine Beschäftigten?

Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen (eine vorherige Anmeldung ist jedoch möglich).

Eine reine Online-Beantragung etc. des Bildungsschecks NRW ist derzeit noch nicht möglich.

Wir empfehlen, dass Sie zunächst telefonisch Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aufnehmen. Dabei können Sie klären, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.

Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie über unsere Beratungsstellensuche.


Corona-Update:
Die aktuellen Regelungen zur Ausstellung von Bildungsschecks während der Corona-Pandemie finden Sie hier.

 

Tipp

Weitere Informationen finden Sie auch in unseren FAQ zum Bildungsscheckverfahren.

 

Informationen zum Thema Personalentwicklung

Unter dem Bereich "Themen" finden Sie Informationen zu Beratungsangeboten, Beratungsförderung und Umsetzungsstrategien im Rahmen der betrieblichen Personalentwicklung.


Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08:00 - 18:00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:

  • • Bildungsscheck NRW
  • • Prämiengutschein des Bundes
  • • Aufstiegs-BAföG
  • • Weitere Fördermöglichkeiten
  • • Weiterbildungsangebote
  • • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort
Übersicht Förderprogramme

In diesem PDF-Dokument finden Sie eine Übersicht über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung in Form von Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene.

Beratung

Eine Übersicht über Beratungsmöglichkeiten im Kontext beruflicher Weiterbildung bzw. Entwicklung finden Sie hier.

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