Ablauf der Förderung beim Bildungsscheckverfahren NRW
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Ablauf der Förderung beim Bildungsscheckverfahren NRW
Sie reichen Ihren Bildungsscheck vor Kursbeginn beim Weiterbildungsanbieter/bei der Weiterbildungsanbieterin ein. Diese*r beantragt die Förderung bei einer Bezirksregerung in NRW, sodass Sie eine Rechnung erhalten, in der die Förderung bereits berücksichtigt ist und Sie lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung zahlen.
Hinweis: Es steht jedem Weiterbildungsanbieter/jeder Weiterbildungsanbieterin frei, ob er/sie Bildungsschecks annimmt und Ihnen damit die Teilnahme am Bildungsscheckverfahren ermöglicht.Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck).
Die Förderung in Höhe von 50 % berechnet sich beim individuellen Bildungsscheck für Selbständige sowie beim betrieblichen Bildungsscheck auf den Nettobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (ohne Umsatzsteuer).
Beim individuellen Bildungsscheck für Einzelpersonen (außer Selbständige) berechnet sich die Förderung auf den Bruttobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (einschließlich Umsatzsteuer).
Förderfähig sind die Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme entsprechend der Rechnung des Weiterbildungsanbieters/der Weiterbildungsanbieter*in (Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben).
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