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Individueller Bildungsscheck für Einzelpersonen

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Was wird gefördert?

Der individuelle Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung.

Dies umfasst Angebote, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln. Dabei handelt es sich zum Beispiel um

- Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde-/Befähigungsnachweise
- Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf/im
  Unternehmen (z. B. Kommunikation im Unternehmen, Konfliktlösung im
  Betrieb, Moderation von Teamsitzungen usw.)
- das Nachholen von Berufsabschlüssen
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss
  zielen
- Vorbereitungskurse für eine Externenprüfung
- Vorbereitungskurse für den Abschluss in einem Fortbildungsberuf
- Nachqualifizierungen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens


Die Weiterbildung, für die ein Bildungsscheck ausgegeben werden soll, muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder
zukünftigen Tätigkeit steht, d. h. eine berufliche Verwertbarkeit gegeben ist.

Angebote, die z. B. der Erholung oder Gesundheitsprävention, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen, sind in der Regel nicht förderfähig.

Wenn für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme ein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften besteht, ist eine Bildungsscheck-Förderung nicht möglich.


Wer kann einen individuellen Bildungsscheck erhalten?

Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Personen (insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige) mit Wohnsitz in NRW, die die Förderkonditionen erfüllen.

Folgende Förderkonditionen gelten ab dem 01.04.2020:

Wohnsitz: Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.

Anzahl:
Personen können im individuellen Zugang innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, wann der Bildungsscheck ausgegeben wurde).

Einkommensgrenzen:
Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) muss mehr als 20.000 Euro sowie nicht mehr als 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagter Ehepartner) betragen.
Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) betragen die Einkommensgrenzen mehr als 40.000 Euro sowie nicht mehr als 80.000 Euro.

Der Nachweis des zu versteuernden Einkommens muss sich auf ein vergangenes Jahr beziehen und ist durch den Bildungsscheck-Interessierten/die Bildungsscheck-Interessierte gegenüber der Beratungsstelle zu erbringen durch:

- den Einkommenssteuerbescheid oder
- eine Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. einer
  Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht bzw. des
  Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder
- eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde
  Jahreseinkommen hervorgeht

Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein.


Wie wird gefördert?

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck).
Die Förderung in Höhe von 50 % berechnet sich beim Bildungsscheck für Selbständige auf den Nettobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (ohne Umsatzsteuer). Bei den übrigen Einzelpersonen berechnet sich die Förderung auf den Bruttobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (einschließlich Umsatzsteuer).

Förderfähig sind die Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme entsprechend der Rechnung des Weiterbildungsanbieters/der Weiterbildungsanbieterin (Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben).

Sie reichen Ihren Bildungsscheck vor Kursbeginn beim Weiterbildungsanbieter/bei der Weiterbildungsanbieterin ein. Diese*r beantragt die Förderung bei einer Bezirksregerung in NRW, sodass Sie lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung zahlen.

Hinweis: Es steht jedem Weiterbildungsanbieter/jeder Weiterbildungsanbieterin frei, ob er/sie Bildungsschecks annimmt und Ihnen damit die Teilnahme am Bildungsscheckverfahren ermöglicht.



Wie erhalte ich einen Bildungsscheck?

Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen (eine vorherige Anmeldung ist jedoch möglich).

Eine reine Online-Beantragung etc. des Bildungsschecks NRW ist derzeit noch nicht möglich.

Wir empfehlen, dass Sie zunächst telefonisch Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aufnehmen. Dabei können Sie klären, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.

Eine wohnortnahe Beratungsstelle finden Sie über unsere Beratungsstellensuche.

♦ Corona-Update:
Die aktuellen Regelungen zur Ausstellung eines Bildungsschecks während der Corona-Pandemie finden Sie hier.

 

Unsere Linkttipps

 

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08:00 - 18:00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:

  • • Bildungsscheck NRW
  • • Prämiengutschein des Bundes
  • • Aufstiegs-BAföG
  • • Weitere Fördermöglichkeiten
  • • Weiterbildungsangebote
  • • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort
Übersicht Förderprogramme

In diesem PDF-Dokument finden Sie eine Übersicht über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung in Form von Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene.

Beratung

Eine Übersicht über Beratungsmöglichkeiten im Kontext beruflicher Weiterbildung bzw. Entwicklung finden Sie hier.

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