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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen


Wer im Ausland einen Beruf erlernt hat, kann seine beruflichen Qualifikationen in Deutschland anerkennen lassen. Bei manchen Berufen ist dies sogar erforderlich, um in diesen überhaupt berufstätig sein zu dürfen. Das gilt zum Beispiel für die meisten Berufe im Gesundheitswesen, Ingenieurberufe oder pädagogische Berufe.

Auch Zeugnisse über einen Schul- und/oder einen Studienabschluss sowie Zertifikate über Studienleistungen können anerkannt bzw. bewertet werden.

 

Unser Tipp: Nutzen Sie Beratungsangebote!

Bevor man ein Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle beantragt, ist es hilfreich, sich beraten zu lassen. Bei den meisten Antragsverfahren werden Gebühren erhoben und nicht in jedem Fall macht es Sinn, eine Anerkennung anzustreben.
In Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche professionelle und kostenlose Beratungsangebote, die Sie hierfür nutzen können. Eine Auflistung finden Sie unter Beratungsangebote.

 

Nachfolgend haben wir zur ersten Orientierung Informationen über verschiedene Anerkennungen zusammengestellt:

 

Hinweis

Beraterinnen und Berater, die im Rahmen der "Fachberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen" beraten, finden unter "Beratung" weiterführende Informaitonen für ihre Beratungspraxis.

Selbstverständlich steht dieser Bereich auch Ratsuchenden zur Verfügung, die sich tiefergehend mit diesem Themengebiet auseinandersetzen möchten.


Unsere Linktipps

  • Kosten und Finanzierung eines Anerkennungsverfahrens

    Informationen zu den Kosten, die im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens entstehen können, sind auf dem Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen zu finden. An gleicher Stelle sind Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten eingestellt.

Anerkennungszuschuss

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen, die ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen, einen Anerkennungszuschuss erhalten. Mit Hilfe des Anerkennungszuschusses können Kosten, die im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens entstehen (z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen etc.) übernommen werden. Der Flyer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gibt hilfreiche Informationen.

Informations-Hotline berufliche Anerkennung

Tel. +49 30 1815 - 1111

Erreichbar Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Es fallen die üblichen Telefonkosten an (Festnetz- oder Mobiltelefon).

Sprachen: Deutsch und Englisch

Themen: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Jobsuche, Arbeit und Beruf, Einreise und Aufenthalt, Deutsch lernen

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08:00 - 18:00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:

  • • Bildungsscheck NRW
  • • Bildungsprämie des Bundes
  • • Aufstiegs-BAföG
  • • Weitere Fördermöglichkeiten
  • • Weiterbildungsangebote
  • • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort
Der Weiterbildungsratgeber

Ein kostenfreier Telefonservice des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Weiterbildungsberatung, erreichbar montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr.

Über Videotelefonie wird der Service des Infotelefons auch in deutscher Gebärdensprache angeboten. Informationen dazu finden Sie hier.

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