Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Wer im Ausland einen Beruf erlernt hat, kann seine beruflichen Qualifikationen in Deutschland anerkennen lassen. Bei manchen Berufen ist dies sogar erforderlich, um in diesen überhaupt berufstätig sein zu dürfen. Das gilt zum Beispiel für die meisten Berufe im Gesundheitswesen, Ingenieurberufe oder pädagogische Berufe.
Auch Zeugnisse über einen Schul- und/oder einen Studienabschluss sowie Zertifikate über Studienleistungen können anerkannt bzw. bewertet werden.
Unser Tipp: Nutzen Sie Beratungsangebote!
Bevor man ein Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle beantragt, ist es hilfreich, sich beraten zu lassen. Bei den meisten Antragsverfahren werden Gebühren erhoben und nicht in jedem Fall macht es Sinn, eine Anerkennung anzustreben.
In Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche professionelle und kostenlose Beratungsangebote, die Sie hierfür nutzen können. Eine Auflistung finden Sie unter Beratungsangebote.
Nachfolgend haben wir zur ersten Orientierung Informationen über verschiedene Anerkennungen zusammengestellt:
Hinweis
Beraterinnen und Berater, die im Rahmen der "Fachberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen" beraten, finden unter "Beratung" weiterführende Informaitonen für ihre Beratungspraxis.
Selbstverständlich steht dieser Bereich auch Ratsuchenden zur Verfügung, die sich tiefergehend mit diesem Themengebiet auseinandersetzen möchten.
Unsere Linktipps
- Kosten und Finanzierung eines Anerkennungsverfahrens
Informationen zu den Kosten, die im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens entstehen können, sind auf dem Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen zu finden. An gleicher Stelle sind Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten eingestellt.