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Akademische "Anerkennung"/ Zeugnisbewertung

Bewertung von Studienabschlüssen

Wenn man im Ausland einen Studienabschluss erworben hat, mit dem man einen Beruf ausüben möchte, der in Deutschland nicht zu den sogenannten reglementierten Berufen gehört, ist es keine Voraussetzung, diesen Abschluss anerkennen zu lassen, um in diesem berufstätig sein zu dürfen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Zeugnisbewertung vornehmen zu lassen, um zum Beispiel den Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern.
Eine solche (kostenpflichtige) Bewertung benennt, mit welchem deutschen Studienabschluss der ausländische vergleichbar ist und sie bescheinigt die berufliche Verwertbarkeit des Abschlusses.

Zuständig für die Zeugnisbewertung von Studienabschlüssen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn.
Auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz (KMK) finden Sie alle Angaben zum Antragsverfahren für die Zeugnisbewertung, Informationen zu den Gebühren sowie Adressen und Kontaktdaten.

In der Datenbank "anabin" kann man recherchieren, welche Einstufung des Studienabschlusses möglich ist.

Anerkennung von ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen ohne Abschluss

Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist diejenige Hochschule zuständig, bei der man studieren bzw. weiterstudieren möchte. Auskünfte hierzu erteilt das Akademische Auslandsamt (International Office) beziehungsweise das Studierendensekretariat der jeweiligen Hochschule. Das Akademische Auslandsamt ist auch für die Zulassung zu Master- und Promotionsstudiengängen zuständig.

Die Kontaktdaten aller Akademischen Auslandsämter in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.

Eine Ausnahme bilden Studiengänge, die mit einem Staatsexamen abgeschlossen werden (z. B. Medizin, Pharmazie, Jura, Lehramt). Hier sind die jeweiligen Landesprüfungsämter zuständig. Sie bewerten die ausländischen Studienleistungen in Hinblick auf die Einstufung in einen deutschen Studiengang.

Führung ausländischer akademischer Grade

Die Führung akademischer Grade (z. B. Bachelor, Master, Diplom, Doktor) ist in Deutschland rechtlich geschützt. Daher ist auch die Führung im Ausland erworbener Grade gesetzlich geregelt. Zuständig ist jeweils das Bundesland, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

In Nordrhein-Westfalen stellt das Wissenschaftsministerium gegen Gebühren eine Bescheinigung über die Führbarkeit eines ausländischen Grades aus. Welche Unterlagen beizubringen sind und wie das Verfahren abläuft, erläutert eine Informationsseite des Wissenschaftsministeriums NRW.

Vor der Beantragung kann man sich über die Datenbank "anabin" informieren, welche Möglichkeiten der Gradführung es für die Studienabschlüsse des jeweiligen Landes gibt.

 

Weitere Informationen

  • Hochschulen in Nordrhein-Westfalen
    Eine Übersicht aller Hochschulen in Nordrhein-Westfalen findet man auf der Internetseite des Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW.

  • Studiengänge in Nordrhein-Westfalen
    Alle Studiengänge, die man in Nordrhein-Westfalen studieren kann, sind im Hochschulkompass aufgelistet.
Anerkennungszuschuss

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen, die ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen, einen Anerkennungszuschuss erhalten. Mit Hilfe des Anerkennungszuschusses können Kosten, die im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens entstehen (z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen etc.) übernommen werden. Der Flyer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gibt hilfreiche Informationen.

Informations-Hotline berufliche Anerkennung

Tel. +49 30 1815 - 1111

Erreichbar Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Es fallen die üblichen Telefonkosten an (Festnetz- oder Mobiltelefon).

Sprachen: Deutsch und Englisch

Themen: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Jobsuche, Arbeit und Beruf, Einreise und Aufenthalt, Deutsch lernen

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08:00 - 18:00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:

  • • Bildungsscheck NRW
  • • Bildungsprämie des Bundes
  • • Aufstiegs-BAföG
  • • Weitere Fördermöglichkeiten
  • • Weiterbildungsangebote
  • • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort
Der Weiterbildungsratgeber

Ein kostenfreier Telefonservice des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Weiterbildungsberatung, erreichbar montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr.

Über Videotelefonie wird der Service des Infotelefons auch in deutscher Gebärdensprache angeboten. Informationen dazu finden Sie hier.

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