Akademische "Anerkennung"/ Zeugnisbewertung
Bewertung von Studienabschlüssen
Wenn man im Ausland einen Studienabschluss erworben hat, mit dem man einen Beruf ausüben möchte, der in Deutschland nicht zu den sogenannten reglementierten Berufen gehört, ist es keine Voraussetzung, diesen Abschluss anerkennen zu lassen, um in diesem berufstätig sein zu dürfen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Zeugnisbewertung vornehmen zu lassen, um zum Beispiel den Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern.
Eine solche (kostenpflichtige) Bewertung benennt, mit welchem deutschen Studienabschluss der ausländische vergleichbar ist und sie bescheinigt die berufliche Verwertbarkeit des Abschlusses.
Zuständig für die Zeugnisbewertung von Studienabschlüssen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn.
Auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz (KMK) finden Sie alle Angaben zum Antragsverfahren für die Zeugnisbewertung, Informationen zu den Gebühren sowie Adressen und Kontaktdaten.
In der Datenbank "anabin" kann man recherchieren, welche Einstufung des Studienabschlusses möglich ist.
Anerkennung von ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen ohne Abschluss
Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist diejenige Hochschule zuständig, bei der man studieren bzw. weiterstudieren möchte. Auskünfte hierzu erteilt das Akademische Auslandsamt (International Office) beziehungsweise das Studierendensekretariat der jeweiligen Hochschule. Das Akademische Auslandsamt ist auch für die Zulassung zu Master- und Promotionsstudiengängen zuständig.
Die Kontaktdaten aller Akademischen Auslandsämter in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.
Eine Ausnahme bilden Studiengänge, die mit einem Staatsexamen abgeschlossen werden (z. B. Medizin, Pharmazie, Jura, Lehramt). Hier sind die jeweiligen Landesprüfungsämter zuständig. Sie bewerten die ausländischen Studienleistungen in Hinblick auf die Einstufung in einen deutschen Studiengang.
Führung ausländischer akademischer Grade
Die Führung akademischer Grade (z. B. Bachelor, Master, Diplom, Doktor) ist in Deutschland rechtlich geschützt. Daher ist auch die Führung im Ausland erworbener Grade gesetzlich geregelt. Zuständig ist jeweils das Bundesland, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
In Nordrhein-Westfalen stellt das Wissenschaftsministerium gegen Gebühren eine Bescheinigung über die Führbarkeit eines ausländischen Grades aus. Welche Unterlagen beizubringen sind und wie das Verfahren abläuft, erläutert eine Informationsseite des Wissenschaftsministeriums NRW.
Vor der Beantragung kann man sich über die Datenbank "anabin" informieren, welche Möglichkeiten der Gradführung es für die Studienabschlüsse des jeweiligen Landes gibt.
Weitere Informationen
- Hochschulen in Nordrhein-Westfalen
Eine Übersicht aller Hochschulen in Nordrhein-Westfalen findet man auf der Internetseite des Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW. - Studiengänge in Nordrhein-Westfalen
Alle Studiengänge, die man in Nordrhein-Westfalen studieren kann, sind im Hochschulkompass aufgelistet.