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Berufliche Anerkennung


Es gibt Berufe, die in Deutschland bundesweit geregelt sind und weitere Berufe, die in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer fallen. Entsprechend ist für eine Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen entweder das Anerkennungsgesetz des Bundes oder des jeweiligen Landes zuständig. In Nordrhein-Westfalen ist dies das "Gesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen".

Zuständig für Anerkennungs- und Prüfungsverfahren im Rahmen der beruflichen Anerkennung sind je nach Beruf die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK), Behörden des Bundes oder der Länder sowie weitere Berufskammern und Berufsverbände.
Es ist jeweils die Institution bzw. Behörde zuständig, die verantwortlich für die Ausbildung und Ausübung des jeweiligen Berufes in Deutschland bzw. im jeweiligen Bundesland ist.

Über die Internetseite "Anerkennung in Deutschland" sind die jeweils zuständigen Anerkennungsstellen für die einzelnen Berufe auffindbar. Die Seite ist in zahlreichen Sprachen aufrufbar.

Eine Grafik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stellt den Ablauf eines Anerkennungsverfahrens nach Bundesrecht dar.


Hinweis "Zeugnisbewertung"

Für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist es oft hilfreich, eine Bewertung des ausländischen Studienabschlusses vorweisen zu können, um diesen mit deutschen Abschlüssen vergleichbar zu machen. Dies gilt auch für diejenigen, die im Ausland ein Studium abgeschlossen haben und in Deutschland in einem Beruf tätig werden möchten, der nicht reglementiert ist, d. h. für den ein Gleichwertigkeitsnachweis nicht zwingend erforderlich ist.

Man spricht in diesem Fall nicht von einer „Anerkennung“ im eigentlichen Sinn, sondern von einer „Zeugnisbewertung“.
Eine solche (kostenpflichtige) Bewertung benennt, mit welchem deutschen Studienabschluss der ausländische vergleichbar ist und sie bescheinigt die berufliche Verwertbarkeit des Abschlusses.

Zuständig für die Zeugnisbewertung von Studienabschlüssen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn.
Auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz (KMK) finden Sie alle Angaben zum Antragsverfahren für die Zeugnisbewertung, Informationen zu den Gebühren sowie Adressen und Kontaktdaten.

In der Datenbank "anabin" kann man recherchieren, welche Einstufung des Studienabschlusses möglich ist.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik "Akademische 'Anerkennung'/Zeugnisbewertung".


Reglementierte Berufe

Nur bei den sogenannten reglementierten Berufen ist die behördliche Anerkennung eines Abschlusses zwingend erforderlich, um diesen Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen. Dazu gehören sowohl Ausbildungs- und Weiterbildungsberufe als auch Studienberufe.

Im Portal BERUFENET der Agentur für Arbeit gibt es eine ausführliche Liste aller reglementierten Berufe.


Anerkennungsverfahren auf Basis der EU/EWR HwV - Handwerkverordnung

Anerkennungsverfahren auf Grundlage der EU/EWR HwV werden durchgeführt, wenn in Deutschland die Ausübung einer Betriebsleitertätigkeit in einem zulassungspflichtigen Handwerk angestrebt wird.
Eine Liste der Gewerbe, die ein solches zulassungspflichtiges Handwerk darstellen, finden Sie auf der Seite des Zentralverbandes des deutschen Handwerks.

Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz können ihre in einem dieser Staaten erworbene Berufsqualifikation auf Grundlage der EU/EWR HwV in Deutschland anerkennen lassen. Wurde die Berufsqualifikation außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz erworben, aber bereits in einem dieser Länder anerkannt, so kommt ebenfalls eine Anerkennung in Deutschland auf Grundlage der EU/EWR HwV in Betracht.

Die Regelungen der EU/EWR Handwerkverordnung sind in einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zusammengefasst.


Nicht reglementierte Berufe

Alle sogenannten nicht reglementierten Berufe dürfen auch ohne eine offizielle Anerkennung des Abschlusses ausgeübt werden.
Es kann aber sinnvoll sein, eine Anerkennung vorweisen zu können, um zum Beispiel bei der Stellensuche die Aussichten zu verbessern.

 

Arten der Anerkennung

Vollständige Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf

Wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Abschluss festgestellt werden, wird die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt. Sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird auch die Berufszulassung erteilt. Damit kann der Beruf genauso ausgeübt werden wie mit einem deutschen Berufsabschluss.

Teilweise Anerkennung

Wenn im Laufe des Verfahrens wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Berufsabschluss festgestellt werden, stellt die zuständige Stelle bei nicht-reglementierten Berufen die vorhandenen Qualifikationen dar und beschreibt die Unterschiede zum deutschen Abschluss. Diese differenzierte Beschreibung ermöglicht den Antragstellenden, die Unterscheide zu identifizieren und durch eine gezielte Weiterqualifizierung auszugleichen.

Bei reglementierten Berufen, d. h. in denjenigen Berufen, in denen eine Anerkennung des Berufsabschlusses verpflichtende Voraussetzung für die Aufnahme der Berufstätigkeit ist, sind im Fall wesentlicher Unterschiede formalisierte Ausgleichmaßnahmen wie eine Prüfung oder ein Anpassungslehrgang im Rahmen der jeweiligen Berufszulassung vorgesehen.

Keine Anerkennung

Wenn ein Abschluss nicht anerkannt wurde, besteht die Möglichkeit, eine Externenprüfung zu durchlaufen. Dort nehmen die Antragstellenden als „Externe“ an der regelmäßigen Gesellen- oder Abschlussprüfung für einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf teil. Dies eröffnet ihnen die Chance, einen formalen Berufsabschluss zu erreichen und damit ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern. Über die Zulassung entscheidet im Normalfall die jeweils zuständige Stelle. Dies ist beispielsweise die Industrie- und Handelskammer für Berufe in Industrie und Handel oder für Handwerksberufe die Handwerkskammer. Weitere Informationen zur Externenprüfung finden sie hier.


Unsere Linktipps

  • Ein Video (Youtube) der IHK Düsseldorf erläutert das berufliche Anerkennungsverfahren. Hier gelangen Sie zum Video.
Anerkennungszuschuss

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen, die ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen, einen Anerkennungszuschuss erhalten. Mit Hilfe des Anerkennungszuschusses können Kosten, die im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens entstehen (z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen etc.) übernommen werden. Der Flyer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gibt hilfreiche Informationen.

Informations-Hotline berufliche Anerkennung

Tel. +49 30 1815 - 1111

Erreichbar Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Es fallen die üblichen Telefonkosten an (Festnetz- oder Mobiltelefon).

Sprachen: Deutsch und Englisch

Themen: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Jobsuche, Arbeit und Beruf, Einreise und Aufenthalt, Deutsch lernen

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08:00 - 18:00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:

  • • Bildungsscheck NRW
  • • Bildungsprämie des Bundes
  • • Aufstiegs-BAföG
  • • Weitere Fördermöglichkeiten
  • • Weiterbildungsangebote
  • • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort
Der Weiterbildungsratgeber

Ein kostenfreier Telefonservice des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Weiterbildungsberatung, erreichbar montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr.

Über Videotelefonie wird der Service des Infotelefons auch in deutscher Gebärdensprache angeboten. Informationen dazu finden Sie hier.

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