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Schulische Anerkennung


Einen im Ausland erworbenen Schulabschluss kann man in Deutschland anerkennen lassen. Wenn man eine Ausbildung beginnen möchte oder eine berufliche Umschulung anstrebt, ist der Nachweis eines anerkannten Schulabschlusses zum Beispiel oft Voraussetzung.

Eine erste Übersicht mit Informationen und Ansprechpartner*innen im Rahmen der Anerkennung verschiedener (Schul-)Abschlüsse bietet das Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen.


Mittlere Schulabschlüsse

Für die Anerkennung von mittleren Schulabschlüssen (Hauptschulabschluss, Fachoberschulreife/mittlere Reife) ist in Nordrhein-Westfalen zuständig:

Bezirksregierung Köln

Auf der Informationsseite der Bezirksregierung Köln sind alle Angaben zu den Voraussetzungen, zum Antrag und zu den Ansprechpartner*innen zu finden.


Hochschulreife

Für die Anerkennung der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder der fachgebundenen Hochschulreife (Fachabitur) für berufliche Zwecke ist in Nordrhein-Westfalen zuständig:

Bezirksregierung Düsseldorf

Auf der Informationsseite der Bezirksregierung Düsseldorf sind alle Angaben zu den Voraussetzungen, zum Antrag und zu den Ansprechpartner*innen zu finden.

Wichtig: Wenn die Hochschulreife anerkannt werden soll, um in Deutschland ein Studium aufzunehmen, ist die jeweilige Hochschule zuständig!


Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse

Die Anerkennung ausländischer Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse ist in Nordrhein-Westfalen auf die fünf Bezirksregierungen verteilt. Deren Zuständigkeit richtet sich nach dem Land, in dem der Abschluss erworben wurde.

Eine Übersicht mit Kontaktdaten bietet die Informationsseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW.
Weiterführende Informationen zum Verfahren sind auf den Internetseiten der jeweiligen Bezirksregierungen zu finden.

Einen Überblick über Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen ist dieser Liste der Kultutsministerkonferenz zu entnehmen.

Anerkennungszuschuss

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen, die ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen, einen Anerkennungszuschuss erhalten. Mit Hilfe des Anerkennungszuschusses können Kosten, die im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens entstehen (z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen etc.) übernommen werden. Der Flyer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gibt hilfreiche Informationen.

Informations-Hotline berufliche Anerkennung

Tel. +49 30 1815 - 1111

Erreichbar Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Es fallen die üblichen Telefonkosten an (Festnetz- oder Mobiltelefon).

Sprachen: Deutsch und Englisch

Themen: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Jobsuche, Arbeit und Beruf, Einreise und Aufenthalt, Deutsch lernen

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08:00 - 18:00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:

  • • Bildungsscheck NRW
  • • Bildungsprämie des Bundes
  • • Aufstiegs-BAföG
  • • Weitere Fördermöglichkeiten
  • • Weiterbildungsangebote
  • • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort
Der Weiterbildungsratgeber

Ein kostenfreier Telefonservice des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Weiterbildungsberatung, erreichbar montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr.

Über Videotelefonie wird der Service des Infotelefons auch in deutscher Gebärdensprache angeboten. Informationen dazu finden Sie hier.

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