Schulische Anerkennung
Einen im Ausland erworbenen Schulabschluss kann man in Deutschland anerkennen lassen. Wenn man eine Ausbildung beginnen möchte oder eine berufliche Umschulung anstrebt, ist der Nachweis eines anerkannten Schulabschlusses zum Beispiel oft Voraussetzung.
Eine erste Übersicht mit Informationen und Ansprechpartner*innen im Rahmen der Anerkennung verschiedener (Schul-)Abschlüsse bietet das Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen.
Mittlere Schulabschlüsse
Für die Anerkennung von mittleren Schulabschlüssen (Hauptschulabschluss, Fachoberschulreife/mittlere Reife) ist in Nordrhein-Westfalen zuständig:
Auf der Informationsseite der Bezirksregierung Köln sind alle Angaben zu den Voraussetzungen, zum Antrag und zu den Ansprechpartner*innen zu finden.
Hochschulreife
Für die Anerkennung der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder der fachgebundenen Hochschulreife (Fachabitur) für berufliche Zwecke ist in Nordrhein-Westfalen zuständig:
Auf der Informationsseite der Bezirksregierung Düsseldorf sind alle Angaben zu den Voraussetzungen, zum Antrag und zu den Ansprechpartner*innen zu finden.
Wichtig: Wenn die Hochschulreife anerkannt werden soll, um in Deutschland ein Studium aufzunehmen, ist die jeweilige Hochschule zuständig!
Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse
Die Anerkennung ausländischer Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse ist in Nordrhein-Westfalen auf die fünf Bezirksregierungen verteilt. Deren Zuständigkeit richtet sich nach dem Land, in dem der Abschluss erworben wurde.
Eine Übersicht mit Kontaktdaten bietet die Informationsseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW.
Weiterführende Informationen zum Verfahren sind auf den Internetseiten der jeweiligen Bezirksregierungen zu finden.
Einen Überblick über Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen ist dieser Liste der Kultutsministerkonferenz zu entnehmen.