Anerkennung von beruflichen Qualifikationen
Dabei handelt es sich um die Bewertung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Geprüft wird die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf. Das Ergebnis der Prüfung kann die Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit, eine Teilanerkennung oder die Nichtanerkennung sein. Bei einer Teilanerkennung enthält der Bescheid Informationen, welche theoretischen oder praktischen Kenntnisse fehlen.
Zuständig für die Gleichwertigkeitsfeststellung sind die folgenden Stellen:
♦ Industrie- und Handelskammern
♦ Handwerkskammern
♦ Landwirtschaftskammern
♦ Rechtsanwaltskammern
♦ Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammern
♦ Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern
Umfassende Informationen zum Thema sind auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland" zu finden.