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Anerkennung von beruflichen Qualifikationen

Dabei handelt es sich um die Bewertung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Geprüft wird die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf. Das Ergebnis der Prüfung kann die Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit, eine Teilanerkennung oder die Nichtanerkennung sein. Bei einer Teilanerkennung enthält der Bescheid Informationen, welche theoretischen oder praktischen Kenntnisse fehlen.

Zuständig für die Gleichwertigkeitsfeststellung sind die folgenden Stellen:

♦ Industrie- und Handelskammern
♦ Handwerkskammern
♦ Landwirtschaftskammern
♦ Rechtsanwaltskammern
♦ Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammern
♦ Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern

Umfassende Informationen zum Thema sind auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland" zu finden.

Glossar zum Bildungswesen der BRD

Auf der Seite des Deutschen Bildungsservers finden Sie ein weiteres Glossar mit Begriffen zum Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland.

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08:00 - 18:00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:

  • • Bildungsscheck NRW
  • • Bildungsprämie des Bundes
  • • Aufstiegs-BAföG
  • • Weitere Fördermöglichkeiten
  • • Weiterbildungsangebote
  • • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort
Der Weiterbildungsratgeber

Ein kostenfreier Telefonservice des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Weiterbildungsberatung, erreichbar montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr.

Über Videotelefonie wird der Service des Infotelefons auch in deutscher Gebärdensprache angeboten. Informationen dazu finden Sie hier.

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