Aufstiegsfortbildung
Bei einer Aufstiegsfortbildung sind (im Gegensatz zur Anpassungsfortbildung) die Inhalte und Prüfungsthemen festgelegt. Sie hat das Ziel, einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen, z. B. auf die Ebene des Meisters, Fachwirts oder Fachkaufmanns. Die möglichen Fortbildungsabschlüsse sind in den jeweiligen Fachrichtungen beschrieben und beruhen auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder gleichwertigen Regelungen. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung ist ein erster Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine entsprechende Qualifikation.
Eine Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung enthält alle wichtigen Informationen zu den geregelten Aufstiegsfortbildungen. Weitere Informationen finden Sie auch im BERUFENET der Agentur für Arbeit, bei den jeweiligen Berufen oben in der Rubrik "Perspektiven". Informationen zu den Fortbildungsordnungen, die vor allem die Prüfungsinhalte festlegen, findet man beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Ebenso findet man beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eine Liste aller Ausbildungs- und Fortbildungsberufe.
Die IHK Berlin hat eine Broschüre mit Übersichten zu den Aufstiegsfortbildungen in den einzelnen Berufsfeldern erstellt.
Eine Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung informiert über geregelte Aufstiegsfortbildungen.