Aufstiegsstipendium
Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung und mindestens zweijähriger Berufserfahrung, die eine besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf nachweisen können, haben die Möglichkeit, über das Aufstiegsstipendium des Bundes eine Förderung für ein Vollzeitstudium oder ein berufsbegleitendes Studium zu erhalten.
Weitergehnde Informationen zum Aufstiegsstipendium erhalten Sie auf der Internetseite der Stifrtung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb), die im Auftrag des BMBF die bundesweite Durchführung koordiniert.