Bildungsurlaub
Beschäftigte haben in den meisten Bundesländern einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Während des Bildungsurlaubs werden Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber freigestellt, bekommen aber das Gehalt voll weitergezahlt. Die Kosten für eine Bildungsurlaub-Veranstaltung zahlen die Beschäftigten selbst. Die Konditionen sind je nach Land unterschiedlich. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) regelt den Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie in unserer Rubrik Förderung.