Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG)
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden unabhängig von Einkommen und Alter Personen gefördert, die sich auf eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Dies sind z. B. Fortbildungsabschlüsse zum/zur Handwerks- und Industriemeister*in, Erzieher*in, Techniker*in, Fachkaufmann/-frau, Betriebswirt*in sowie weitere mehr als 700 vergleichbare Qualifikationen.
Gesetzliche Grundlage des Aufstieg-BAföGs ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz(AFBG).
Auch wer keinen Erstausbildungsabschluss hat - etwa als Studienabbrecher oder mit Fachabitur und Berufspraxis - und zu einer Prüfung oder Fachschule zugelassen wird, kann die Förderung beantragen.
In unserer Rubrik "Förderung" erhalten Sie weitere Informationen und Verweise zum Thema Aufstiegs-BAföG.
Auf der Seite Aufstiegs-BAföG, herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, können Sie sich weitergehend informieren und sich beispielsweise Ihre mögliche Förderung mit dem Förderrechner ausrechnen. Außerdem können Sie sich über eine kostenlose Hotline beraten lassen.