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Beratung


"Durch einen Blick von außen das Potential von innen entdecken" - dazu dient Beratung. Dabei ist Beratung idealerweise als ganzheitliches Konzept zu verstehen, welches sowohl die strategische als auch die operative Ebene in den Blick nimmt, aus der der Bedarf an Personalentwicklung gezielt abgeleitet werden kann. Aus einer individuellen und professionellen Bedarfserhebung lassen sich dann entsprechende Maßnahmen ableiten.

Um Sie bei einer gezielten Bedarfsplanung für Ihre Personalentwicklung zu unterstützen und bedarfsgerechte und branchenspezifische Maßnahmen zu entwickeln, können Sie verschiedene Unterstützungsmöglickeiten in Anspruch nehmen.

Im Folgenden finden Sie Informationen zum NRW-Landesprogramm "Potentialberatung" sowie zum Bundesprogramm "unternehmenesWert:Mensch" und dessen Zweig "unternehmensWert:Mensch plus".


Potentialberatung

Mit dem ESF-geförderten NRW-Landesprogramm „Potentialberatung“ werden Unternehmen mit Hilfe externer Beratungskompetenz und unter Beteiligung der Beschäftigten dabei unterstützt, die eigenen Potentiale zu ermitteln und hierauf aufbauend die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in die Praxis umzusetzen.

Die Potentialberatung konzentriert sich auf die Themenfelder Arbeitsorganisation, Gesundheit, demographischer Wandel, Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung sowie Digitalisierung.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen (einschließlich Non-Profit-Organisationen) mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen und mindestens zehn Beschäftigten.

Gefördert werden maximal zehn Beratungstage in Höhe von 50 % der Beratungskosten (netto), maximal 500 € pro Beratungstag.

Der erste Schritt zur Teilnahme an diesem Programm ist der Besuch einer Potentialberatung-Erstberatungsstelle. Diese stellt einen Beratungsscheck aus, sofern die Fördervoraussetzungen Ihres Betriebes erfüllt sind. Diesen Beratungsscheck können Sie dann in Absprache bei einem Beratungsunternehmen einlösen.

Zur Sicherung der Ergebnisse erarbeitet das Beratungsunternehmen am Ende der Potentialberatung einen betrieblichen Handlungsplan mit Ihnen. Dieses Dokument hält die erzielten Ergebnisse fest und gibt Auskunft über die Vereinbarungen zur Weiterführung der eingeleiteten Veränderungsprozesse im Unternehmen.

Um Ihnen die Auswahl eines Beratungsunternehmens zu erleichtern, stellt die G.I.B. die Datenbank Potentialberatung zur Verfügung, in der Sie Beratungsunternehmen finden, die mindestens eine Beratung mit dem Förderinstrument Potentialberatung durchgeführt und ihr Einverständnis zur Einstellung ihrer Daten übermittelt haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Datenbank keine Aussagen zur Qualität der Beratungsunternehmen enthält. Welche*n Berater*in Sie letztendlich auswählen, bleibt Ihnen überlassen.


Weiterführende Informationen:

 

Das Bundesprogramm unternehmensWert:Mensch unterstützt in NRW durch passgenaue Beratungsdienstleistungen kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten bei der Entwicklung moderner, mitarbeiterorientierter Personalstrategien.

Die Beratungsprogramm konzentriert sich auf die Themenfelder Personalführung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit, Wissen und Kompetenz.

In NRW gelten folgende Fördervoraussetzungen:

- Sitz und Arbeitsstätte in NRW
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme bis zu 2 Mio. Euro
- weniger als zehn Beschäftigte
- mindestens ein/e sozialversicherungspflichtig Beschäftigte*r in Vollzeit
- mindestens zweijähriges Bestehen des Unternehmens

Das Bundesprogram beinhaltet in NRW eine 80 % Förderung für bis zu zehn Beratungstage à maximal 1.000 Euro.

Im ersten Schritt erfolgt eine Erstberatung: bundesweit verfügbare Erstberatungsstellen sind Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Programm. Sie prüfen die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens und ermitteln mit Ihnen den konkreten betrieblichen Veränderungsbedarf.
Sofern Ihr Betrieb die Förderkonditionen erfüllt, erhalten Sie einen Beratungsscheck und können eine Prozessberatung in Anspruch nehmen.

Die Prozessberatung erfolgt direkt in Ihrem Unternehmen. Hierzu müssen Sie eine/n für das Programm autorisierte/n Prozessberater*in aus dem Prozessberater*innen-Pool auswählen. Diese*r erarbeitet gemeinsam mit Ihnen und Ihren Beschäftigten passgenaue Lösungsstrategien zu den ermittelten Veränderungsbedarfen.

Die Ergebnisse der Prozessberatung werden drei bis sechs Monate nach deren Abschluss durch Gespräche mit der Unternehmensführung, den Beschäftigten sowie der Erstberatungsstelle erörtert. Damit die angestoßenen Veränderungen langfristig ihre Wirkung entfalten können, können Sie hier weitere Unterstützungsangebote besprechen.

Weiterführende Informationen:


plus

Der Programmzweig unternehmensWert:Mensch plus richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, die Beratungsleistungen im Themenfeld der Digitalisierung in Anspruch nehmen möchten.

Eine Besonderheit des Programms liegt darin, dass personalpolitische und arbeitsorganisatorische Innovationsprozesse beteiligungsorientiert in Lern- und Experimentierräumen erprobt werden.

Es gelten folgende Fördervoraussetzungen:

- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- weniger als 250 Beschäftigte
- Jahresumsatz geringer als 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme geringer als
  43 Mio. Euro
- mindestens ein/e sozialversicherungspflichtig Beschäftigte*r in Vollzeit
- mindestens zweijähriges Bestehen des Unternehmens

Das Bundesprogram beinhaltet in NRW eine 80 % Förderung für bis zu zwölf Beratungstage à maximal 1.000 Euro.

Das Procedere zur Beantragung läuft dabei ähnlich ab wie bei dem Bundesprogramm unternehmensWert:Mensch: Die regionalen Erstberatungsstellen sind Ihre erste Anlaufstelle für die Beratung zum Programm und die Prüfung der Förderfähigkeit Ihres Unternehmens.
Sofern Ihr Unternehmen die Förderkonditionen erfüllt, erhalten Sie vor Ort einen Beratungsscheck, mit dem Sie in Absprache eine Prozessberatung mit einem/einer autorisierten Prozessberater*in in Anspruch nehmen können, der/die speziell für diesen Programmzweig geschult ist.

Drei bis sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung werden die Ergebnisse in einem Ergebnisgespräch zwischen der Erstberatungsstelle, der Unternehmensführung und der Mitarbeitervertretung reflektiert.

Weiterführende Informationen:

Informationen zum innovativen Konzept der Lern- und Experimentierräume und zu den Förderkonditionen

Im Zuge des Anfang 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetzes unterstützt die Bundesagentur für Arbeit kleine und mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von notwendigen Weiterbildungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Je nach Betriebsgröße erhalten Unternehmen bis zu 100 % Förderung von Lehrgangskasten und Übernahme des Arbeitsentgeltes.

Gefördert werden auch kürzere Weiterbildungen, die Beschäftigte auf den aktuellen Stand technologischer Entwicklung bringen. Zudem können Agenturen für Arbeit und Jobcenter die Weiterbildung nicht ausreichend qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem Ziel eines Berufsabschlusses als Fachkraft fördern.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit.


Broschüren und Publikationen

  • Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) bietet Arbeitgebern und Beschäftigten zahlreiche Publikationen mit Anregungen für das Handlungsfeld „Wissen & Kompetenz“.

  • Der Leitfaden „Guter Mittelstandwurde von der „Offensive Mittelstand – Gut für Deutschland“, einem eigenständigen Netzwerk unter dem Dach von INQA, entwickelt und herausgegeben. Er zeigt Ihnen als Unternehmer bzw. Unternehmerin anhand von Themen, die Mittelständler fast täglich beschäftigen, wie erfolgreiche mittelständische Betriebe ihre Organisation und Arbeit gestalten.

  • Der INQA-Check "Wissen & Kompetenz" hilft kleinen und mittleren Unternehmen dabei, die Ressourcen Wissen und Kompetenz systematisch zu gestalten, zu steuern und zu entwickeln.

  • Die Broschüre „Der erfolgreiche Handwerksbetrieb" beleuchtet die Methode der Qualifikationsbedarfsanalyse.
Beratungsangebot für KMU zu ausländischen Fachkräften

Das Projekt "Unternehmen Berufsanerkennung" informiert und berät Unternehmen im gesamten Bundesgebiet - direkt und persönlich. Beteiligt sind die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern. Die Projektmitarbeiter*innen sind in der Regel Montag bis Freitag von 09.00 - 17.00 Uhr erreichbar.

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08:00 - 18:00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:

  • • Bildungsscheck NRW
  • • Bildungsprämie des Bundes
  • • Aufstiegs-BAföG
  • • Weitere Fördermöglichkeiten
  • • Weiterbildungsangebote
  • • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort
Der Weiterbildungsratgeber

Ein kostenfreier Telefonservice des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Weiterbildungsberatung, erreichbar montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr.

Über Videotelefonie wird der Service des Infotelefons auch in deutscher Gebärdensprache angeboten. Informationen dazu finden Sie hier.

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